Widerrufsrecht
Kein Widerrufsrecht bei Veranstaltungen mit festem Termin
Bitte beachten Sie, dass Ihre Buchung verbindlich ist. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, wenn Sie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen buchen, bei denen für die Leistungserbringung ein konkreter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
Dies gilt für alle von uns angebotenen Veranstaltungen wie Workshops, Kurse oder Coachings mit festem Datum oder Zeitrahmen.
Einzelunterricht (Stundenkontingente)
Auch beim Erwerb von Stundenkontingenten für Einzelunterricht entfällt das Widerrufsrecht nach Beginn der Leistung, sofern Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen (§ 356 Abs. 4 BGB).
Wichtig: Bei Buchung eines Einzelunterricht-Kontingents erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen. Damit erlischt Ihr Widerrufsrecht mit Beginn der ersten vereinbarten Unterrichtseinheit.